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Studiengebühren

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Die Gebührenordnung des Masterstudiengangs ist z.Zt. in der Überarbeitung. Leider sind auch wir gezwungen, wegen verschiedener Kostensteigerungen unsere Gebühren zu erhöhen. Ab Studienbeginn 2025 ist daher für das erste bis dritte Semester (Lehrsemester) mit Studiengebühren in Höhe von jeweils 1.600 Euro/Semester sowie für das vierte Semester (Prüfungssemester) mit 1.000 Euro zu rechnen. Die Studiengebühren werden jeweils pro Semester entrichtet und sind mit der Annahme eines Studienplatzes sowie danach jeweils am Ende des vorherigen Semesters (und damit vor der Rückmeldung) fällig. In den erhobenen Gebühren, die ausschließlich für den Studiengang verwendet werden, sind enthalten:
  • Zulassungsgebühren
  • 3 Fachsemester Lehre
  • 1 Prüfungssemester
  • Prüfungs- und Abschlussgebühren
Zudem ist es möglich, dass Studierende ab Studienbeginn 2025 Sozialbeiträge in Höhe von etwa 150 Euro pro Semester zu entrichten haben.
Ratenzahlungen sind in Ausnahmefällen möglich und können individuell besprochen werden. Kommen Sie ggf. gerne auf uns zu!

Die Gebührenordnung wird vor Studienbeginn 2025 in Kraft treten.

Zusätzliche Kosten

Bitte kalkulieren Sie Aufwendungen für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung während der Präsenzphasen mit ein.