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Bewerbung zum Masterstudium

applications 3453993 1920 angepasst

Bewerbungsfrist

  • Bewerbungen sind jeweils bis zum 30. Juni (einschließlich) eines Jahres für einen Studienbeginn im Januar des Folgejahres online einzureichen.
  • Online-Bewerbungstool (ab dem 15.04. eines Jahres)

Pflichtangaben

Sie müssen nachweisen, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dazu ist der Upload folgender Dokumente (als PDF) verpflichtend:

  • Lebenslauf, E-Mail-Adresse.
  • Zeugnisse und Urkunden über Ihren Abschluss/Ihre Abschlüsse (Abschlussnote muss ersichtlich sein).
  • Nachweis über eine (studienfachnahe) Berufserfahrung von mindestens einem Jahr (z.B. Kopie der Ernennungsurkunde, Nachweis des Arbeitgebers etc.).
Formale Zulassungsvoraussetzungen
  • Ein abgeschlossenes Hochschul-, bzw. Fachhochschulstudium mit kriminologischem, kriminalistischem und/oder polizeiwissenschaftlichem Bezug von mindestens 240 CP.
  • Eine mindestens einjährige Berufserfahrung in einem für die Kriminologie, Kriminalistik und/oder Polizeiwissenschaft relevanten Bereich.
Zweistufiges Verfahren
  • Nach dem Ende des Bewerbungszeitraums wird das Erfüllen der formalen Zulassungsvoraussetzungen geprüft (Stufe 1).
  • Bei Erfüllung der formalen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt eine Einladung zum Auswahlverfahrenstest. Der Auswahlverfahrenstest entscheidet über die (Nicht)Vergabe der Studienplätze (Stufe 2).
  • Zu- bzw. Absagen erfolgen jeweils Ende September/Anfang Oktober des Jahres der Bewerbung.
  • Das Studium beginnt jeweils zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres.
Der Auswahlverfahrenstest
Für den Test erhalten Sie vier Arbeitsaufträge, die wie folgt aussehen: Drei Arbeitsaufträge sind die Lektüre von zwei deutschen und einem englischen kriminologischen, kriminalistischen oder kriminalpolitischen Text. Der vierte Arbeitsauftrag ist die Recherche zu einer aktuellen oder klassischen soziologischen oder kriminologischen Studie. Im 90-minütigen Onlinetest müssen Sie jeweils drei deutsche Fragen auf Deutsch zu den drei Texten und der Studie beantworten. Das machte in der Vergangenheit rund 80% der Punkte des Testes aus. Weiterhin werden Ihnen offene, Single-Choice- oder Lückentext-Fragen zum wissenschaftlichen Arbeiten und Grundlagen der Kriminologie gestellt. Dieser Teil macht die verbliebenen rund 20% der Punkte des Testes aus.
 

Was, wenn mein Abschluss weniger als 240 Creditpoints hat?

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für den Masterstudiengang bestehen für Bewerber*innen mit einem Abschluss unter 240 Credit Points (in der Regel bei Studiengängen mit weniger als 8 Semestern) folgende Anrechnungsmöglichkeiten zur Anerkennung weiterer Credit Points:

 

Anrechnung weiterer (Fach-)Hochschulleistungen

Rubrik
Kompetenz

Erbrachte Leistung

Richtwert für Anrechnung

Studienerfahrung
Fachliche Kompetenzen

Besuch der Lehrveranstaltung mit  Leistungsnachweis mit ausgewiesenen CP

Ausgewiesene CP

Besuch der Lehrveranstaltung mit  Leistungsnachweis ohne ausgewiesene CP

4 CP

Teilnahmebescheinigung (kein Leistungsnachweis)

2 CP

Sprachkurse im Rahmen der Hochschulausbildung

Absolvierung eines Sprachkurses mit Nachweis, welcher CP ausweist

Ausgewiesene CP

 

Anrechnung außerhochschulischer Leistungen

Rubrik

Kompetenz

Erbrachte Leistung

Richtwert für Anrechnung

Berufserfahrung mit Bezug zur Kriminologie, Kriminalistik bzw. Polizeiwissenschaft

Praktische/Berufliche Kompetenzen

1 Monat Vollzeit  (100 %)

1 CP

1 Monat Teilzeit (50 %, Abstufungen bei z. B. 75 % möglich)

0,5 CP

Berufsausbildung (praktisch/schulisch)

40 CP

Ehrenamt bzw. soziales Engagement mit Bezug zur Kriminologie, Kriminalistik bzw. Polizeiwissenschaft

Persönliche Kompetenzen

1 Jahr ehrenamtliche Tätigkeit

2 CP

(insg. max. 10 CP)

Fort- und Weiterbildung mit Bezug zur Kriminologie, Kriminalistik bzw. Polizeiwissenschaft

Fachliche/Berufliche Kompetenzen

25 h Fort-/Weiterbildungsmaßnahmen

Faustregel: 3 Tage Fort-/Weiterbildung ≈ 25 h

 

1 CP

Sprachkurse

Absolvierung eines Sprachkurses mit Nachweis

Ausgewiesene CP

 

Eine Anrechnung ist erst für Zeiten nach dem ersten Berufsjahr möglich, da dies eine zusätzliche formelle Voraussetzung darstellt (keine Doppelverwertung).

Da im Rahmen des Anrechnungsverfahrens weitere erlangte Kompetenzen angerechnet werden, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte unbedingt die entsprechenden Nachweise über die angegebenen Leistungen bei. Sollten Sie Fragen zum Anrechnungsverfahren haben, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0234/ 32 25247 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Berechnungen anrechenbarer Credit Points seitens der Studienfachberatung nicht im Vorfeld Ihrer Bewerbung vorgenommen werden können!