Bewerbung zum Masterstudium
Bewerbungsfrist
- Bewerbungen sind jeweils bis zum 30. Juni (einschließlich) eines Jahres für einen Studienbeginn im Januar des Folgejahres online einzureichen.
- Online-Bewerbungstool (ab dem 15.04. eines Jahres)
Pflichtangaben
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dazu ist der Upload folgender Dokumente (als PDF) verpflichtend:
- Lebenslauf, E-Mail-Adresse.
- Zeugnisse und Urkunden über Ihren Abschluss/Ihre Abschlüsse (Abschlussnote muss ersichtlich sein).
- Nachweis über eine (studienfachnahe) Berufserfahrung von mindestens einem Jahr (z.B. Kopie der Ernennungsurkunde, Nachweis des Arbeitgebers etc.).
- Ein abgeschlossenes Hochschul-, bzw. Fachhochschulstudium mit kriminologischem, kriminalistischem und/oder polizeiwissenschaftlichem Bezug von mindestens 240 CP.
- Eine mindestens einjährige Berufserfahrung in einem für die Kriminologie, Kriminalistik und/oder Polizeiwissenschaft relevanten Bereich.
- Nach dem Ende des Bewerbungszeitraums wird das Erfüllen der formalen Zulassungsvoraussetzungen geprüft (Stufe 1).
- Bei Erfüllung der formalen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt eine Einladung zum Auswahlverfahrenstest. Der Auswahlverfahrenstest entscheidet über die (Nicht)Vergabe der Studienplätze (Stufe 2).
- Zu- bzw. Absagen erfolgen jeweils Ende September/Anfang Oktober des Jahres der Bewerbung.
- Das Studium beginnt jeweils zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres.
Was, wenn mein Abschluss weniger als 240 Creditpoints hat?
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für den Masterstudiengang bestehen für Bewerber*innen mit einem Abschluss unter 240 Credit Points (in der Regel bei Studiengängen mit weniger als 8 Semestern) folgende Anrechnungsmöglichkeiten zur Anerkennung weiterer Credit Points:
Anrechnung weiterer (Fach-)Hochschulleistungen
Rubrik |
Erbrachte Leistung |
Richtwert für Anrechnung |
Studienerfahrung |
Besuch der Lehrveranstaltung mit Leistungsnachweis mit ausgewiesenen CP |
Ausgewiesene CP |
Besuch der Lehrveranstaltung mit Leistungsnachweis ohne ausgewiesene CP |
4 CP |
|
Teilnahmebescheinigung (kein Leistungsnachweis) |
2 CP |
|
Sprachkurse im Rahmen der Hochschulausbildung |
Absolvierung eines Sprachkurses mit Nachweis, welcher CP ausweist |
Ausgewiesene CP |
Anrechnung außerhochschulischer Leistungen
Eine Anrechnung ist erst für Zeiten nach dem ersten Berufsjahr möglich, da dies eine zusätzliche formelle Voraussetzung darstellt (keine Doppelverwertung).
Da im Rahmen des Anrechnungsverfahrens weitere erlangte Kompetenzen angerechnet werden, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte unbedingt die entsprechenden Nachweise über die angegebenen Leistungen bei. Sollten Sie Fragen zum Anrechnungsverfahren haben, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0234/ 32 25247 oder per E-Mail an
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Berechnungen anrechenbarer Credit Points seitens der Studienfachberatung nicht im Vorfeld Ihrer Bewerbung vorgenommen werden können!