Voraussetzung für das Studium sind:
- ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Universitätsstudium,
z. B. der Rechts- oder Sozialwissenschaften, Medizin, Erziehungswissenschaften o.a. Zugelassen werden auch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mit (mindestens) Fachhochschulabschluss, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Pädagoginnen und Pädagogen sowie andere, die über einen geeigneten Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (z.B. Master, Diplom, Staatsexamen) verfügen. Absolventen gestufter B.A.-Studiengänge können derzeit noch nicht teilnehmen (kein sog. „konsekutiver“ Master). Wir arbeiten jedoch an einer Übergangslösung;
- und einer mind. einjährigen, einschlägigen Berufserfahrung (in einem dem Studiengang entsprechenden Arbeitsfeld).
Auswahlverfahren:
- Nach Eingang der Bewerbungen wird ein dreistufiges Auswahlverfahren durchgeführt, das aus einer Vorauswahl, einem Online-Test sowie ggf. einem mündlichen Bewerbungsgespräch besteht.